Pressemitteilungen

Einladung zur 13. Generalversammlung am 24. Juni in Zug

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre

 

Wir freuen uns, Sie einzuladen zur

 

13. Generalversammlung der Private Equity Holding AG

vom Donnerstag, 24. Juni 2010 um 14.00 Uhr

 

im Parkhotel Zug

Congress Center Metalli, Industriestrasse 14, 6300 Zug

 

 

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates

 

1.      Begrüssung


 

 

2.      Genehmigung des Geschäftsberichtes, der konsolidierten Jahresrechnung und der Jahresrechnung 2009/2010; Verwendung des Bilanzgewinnes           
Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die konsolidierte Jahresrechnung und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2009/2010 zu genehmigen und den Gewinn von CHF 104.343 Mio. auf die neue Rechnung vorzutragen.


 

 

3.      Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates 
Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäfts­jahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.


 

 

4.      Wahl des Verwaltungsrates         
Die Amtsdauer der Verwaltungsräte läuft mit dieser Generalversammlung ab. Stuart Frankel stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. Der Generalversammlung wird beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Dr. Hans Christoph Tanner und neu Martin Eberhard und Patrick Schildknecht für eine Amtsperiode von einem Jahr in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen.


 

 

5.      Wahl der Revisionsstelle 
Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amts­dauer von einem Jahr zu wählen.


 

 

6.      Kapitalherabsetzungen und Statutenänderungen

a.      Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Namenaktien aus dem Rückkaufprogramm 2006/2007

 

Der Verwaltungsrat beantragt,

 

-        die 40,500 Namenaktien, die im Rahmen des von der Generalversammlung beschlossenen Rückkaufprogramms 2006/2007 erworben wurden, definitiv zu vernichten und das Aktienkapital entsprechend von CHF 32,400,000 um CHF 324,000 auf neu CHF 32,076,000 herabzusetzen;

 

-        aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisions­berichtes festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktien­kapital­reduktion vollständig gedeckt sind;

 

-        Art. 3 der Statuten wie folgt zu ändern:

 

"Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 32,076,000 und ist eingeteilt in 4,009,500 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 8.00. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt."

 

b.      Kapitalherabsetzung mittels Nennwertreduktion

 

Der Verwaltungsrat beantragt,

 

-        das Aktienkapital gemäss Art. 3 der Statuten von CHF 32,076,000 um CHF 8,019,000 auf neu CHF 24,057,000 herabzusetzen durch Reduktion des Nennwertes der Namenaktien von je CHF 8.00 auf CHF 6.00 und den Herab­setzungsbetrag von CHF 2.00 je Namenaktie zur Auszahlung an die Aktionäre zu verwenden;

 

-        aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisions­berichtes festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktien­kapitalreduktion vollständig gedeckt sind;

 

-        Art. 3 der Statuten wie folgt zu ändern:

 

"Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 24,057,000 und ist eingeteilt in 4,009,500 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 6.00. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt."

 

-        Art. 3a Abs. 1 der Statuten wie folgt zu ändern:

 

"Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Art. 3 der Statuten jederzeit bis zum 24. Juni 2011 um maximal CHF 12'000'000 zu erhö­hen durch Ausgabe von maximal 2'000'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 6.00 Nennwert. Er­höhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhung in Teilbeträgen sind gestattet. Der Ausgabe­betrag, der Zeitpunkt der Divi­dendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.

7.      Anpassung der Statuten an das Bucheffektengesetz      
Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten dem per 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Bucheffektengesetz (BEG) anzupassen. Mit dem BEG wird der Effektenhandel auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt und die Rechtssicherheit insbesondere im interna­tio­nalen Verhältnis erhöht. Zentrales Element ist die Anerkennung der rechtsbegründenden Wirkung von Gutschriften auf Effektenkonten. Im Zuge der vorgeschlagenen Statutenan­passung werden die Namenaktien der Private Equity Holding AG als Wert­rechte ausge­stal­tet und als Bucheffekten geführt. Die beantragten Statutenan­passun­gen sind weit­gehend rechtstechnischer Natur.

Es wird beantragt, folgende Bestimmungen anzupasssen:

 

Bisherige Fassung von Art. 4 Abs. 1: Beantragte neue Fassung von Art. 4 Abs. 1:
   
"Die Gesellschaft anerkennt für jede Aktie nur einen Berechtigten. Über die aus­gegebenen Aktien wird ein Aktienbuch geführt, in welchem die Namen und Adres­sen der jeweiligen Eigentümer eingetragen sind." "Die Gesellschaft anerkennt für jede Aktie nur einen Berechtigten. Über die aus­gegebenen Ak­tien wird ein Aktienbuch geführt, in welchem die Namen und Adres­sen der jeweiligen Eigen­tümer eingetragen sind. Die Gesellschaft führt ein Wert­rechtebuch über die ausgegebenen Wert­rechte, in das die Anzahl und Stückelung der aus­ge­ge­benen Wertrechte sowie die ersten Nehmer ein­getragen sind."
   
Bisherige Fassung von Art. 5: Beantragte neue Fassung von Art. 5:
   
"a. Bei Namenaktien kann die Gesell­schaft auf Druck und Auslieferung von Aktien­urkunden verzichten und mit der Zustim­mung des Aktionärs aus­gegebene und bei ihr eingelieferte Urkunden ersatzlos annullieren. Der Aktionär kann von der Gesell­schaft jederzeit kostenlos den Druck und die Auslieferung von Urkunden für seine Namenaktien verlangen und die Gesell­schaft kann jederzeit nicht verurkundete Na­menaktien aus­drucken.

 

            Nicht verurkundete Namenaktien, einschliesslich daraus entspringende, nicht verurkundete Rechte, können nur durch Zession übertragen wer­den. Die Zession bedarf zur Gültigkeit der Anzeige an die Gesellschaft. Das Recht auf die Urkunde geht mit der rechtsgültigen Zession auch ohne Zustimmung der Gesellschaft auf den Erwerber über. Die Gesellschaft kann der Bank, bei welcher der Aktionär die abgetretenen Namenaktien buchmässig führen lässt, von der Zession Mitteilung machen. 

 

            Nicht verurkundete Namenaktien und die daraus entspringenden Vermö­gensrechte können nur zu Gunsten der Bank, bei welcher der Aktionär dieselben buchmässig führen lässt, durch schriftlichen Pfand­vertrag verpfändet werden. Eine Anzeige an die Gesellschaft ist nicht erforderlich. Der Anspruch auf Auslieferung der Urkunde kann auf die pfandnehmende Bank übertragen werden. Im Übrigen setzt die Ver­pfändung von Namenaktien zu ihrer Gültigkeit die Übergabe der zedier­ten oder indossierten Aktienurkunden nach Mass­gabe von Art. 901 Abs. 2 ZGB voraus. 

 

b. Die Gesellschaft kann Zertifikate ausgeben, welche mehrere Aktien ver­körpern. 

 

c. Durch Beschluss der General­versammlung können Namenaktien in In­haberaktien umgewandelt werden."

 
"Die Namenaktien werden in Form von Wert­rechten ausgegeben. Der Aktionär hat keinen Anspruch auf Druck, Herausgabe und Aus­lie­ferung von Wertpapieren, jedoch einen An­spruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über die von ihm gehaltenen Namenaktien.

a. Bucheffekten

Die Gesellschaft kann als Bucheffekten verwahrte Aktien aus dem Verwahrungssystem zurück­ziehen. Die Übertragung der als Bucheffekten ge­führten Namenaktien und die Bestellung von Sicherheiten an diesen Bucheffekten richten sich nach den Bestimmungen des Bucheffekten­ge­setzes. Eine Zession von Bucheffekten ist aus­ge­schlossen. Die Gesellschaft kann für die im Ver­wahrungssystem als Bucheffekten geführten Ak­tien jederzeit von einer Form zur andern wech­seln (Wertpapier / Globalurkunde / Wert­recht). Die Gesellschaft trägt die Kosten dafür.

b. Aktien ausserhalb des Ver­wah­rungs­systems

Die Gesellschaft kann als Bucheffekten ausge­gebene Aktien aus dem Verwah­rungssystem zurückziehen.  Mit der Zustimmung des Aktionärs kann die Gesellschaft ausgegebene Urkunden, die bei ihr eingeliefert werden, annullieren und auf eigene Kosten durch Wertrechte ersetzen. Die Gesellschaft kann auf eigene Kosten jeder­zeit unverbriefte Namenaktien (Wertrechte) durch Einzeltitel, Zertifikate oder Globalurkunden (Wert­papiere) ersetzen sowie einem einzigen Aufbe­wahrer anvertraute Einzeltitel, Zertifikate oder Globalurkunden (Wertpapiere) durch Wertrechte ersetzen. Namenaktien in Form von Wert­pa­pieren sind fortlaufend zu nummerieren und von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates kollek­tiv zu unterzeichnen. Der Gesellschaft steht das Recht zu, anstelle einzelner Aktientitel Zertifikate auszugeben, welche auf eine Mehr­zahl von Aktien lauten. 

 

Durch Beschluss der General­ver­sammlung kön­nen Namenaktien in In­haberaktien umgewan­delt werden."

 

8.      Diverses

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2009/2010 mit Jahresbericht, Jahresrechnung und konsolidierter Jahresrechnung und die Berichte der Revisionsstelle sowie der Prüfungsbericht der KPMG AG im Zusammenhang mit den unter Traktandum 6 beantragten Kapitalherabsetzungen (Art. 732 OR) liegen am Sitz der Gesellschaft, Innere Güterstrasse 4, 6300 Zug, ab dem 3. Juni 2010, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann bei Investor Relations (E-Mail: peter.wolfers@peh.ch, Tel. +41 41 726 79 80) bezogen werden.

 

Zutrittskarten/Stimmmaterial

Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Teil­nahme an der ordentlichen General­ver­sammlung eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage der General­versammlung keine neuen Eintragungen im Aktien­register vorgenommen (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der Aktionärs­versammlung veräussert haben, sind nicht mehr teilnahme- oder stimm­berechtigt.


Vollmachtserteilung

Es freut uns, wenn Sie persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, Ihre Vertretung zu regeln. Dabei gilt folgendes:

 

a) Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können durch einen anderen Aktionär, durch eine Drittpartei oder durch ihre Bank vertreten werden. Ausserdem können sich die Aktionäre durch einen Beauftragten der Gesellschaft ("Organvertretung") oder durch Herrn Dr. Karel Zoller, Rechtsanwalt, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter gemäss Art. 689c OR, vertreten lassen.           

b) Aktionäre, die ihre Vollmacht unterschreiben und ohne Bezeichnung eines Bevoll­mächtigten der Gesellschaft zustellen, werden durch einen Beauftragten der Gesellschaft vertreten; ihr Stimmrecht wird im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats ausgeübt. 

c) Die Vollmachten müssen entsprechend ausgefüllt, unterzeichnet und, wenn sie dem Beauftragten der Gesellschaft oder dem unabhängigen Stimmrechtsverteter erteilt werden, bis zum 21. Juni 2010 zurückgesandt werden.

 

Depotverwalter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten, dem SIX SAG AG (Postfach, CH-4601 Olten, Fax 062 311 61 95) bis zum 23. Juni 2010 Anzahl und Art der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben und sich am 24. Juni 2010 bis spätestens um 13.45 Uhr beim Kontrollbüro als Depotvertreter  auszuweisen.

 

Kontrollbüro

Das Kontrollbüro ist am Tage der Generalversammlung ab 13.30 Uhr geöffnet. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Zutrittskarten bei der Eingangskontrolle vorzuweisen.

 

Anmeldung

Wir bitten Sie, sich mit dem vorgesehenen Formular zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung bis zum 22. Juni 2010 anzumelden.

 

Apéro

Der Verwaltungsrat freut sich, die Aktionäre im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro einzuladen.

 

 

Im Namen des Verwaltungsrates

 

 

Dr. Hans Baumgartner

Präsident des Verwaltungsrates